Sonderprogramm Gewerbegebiete
Im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband startete das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 14.11.2018 einen überarbeiteten Aufruf zum Sonderprogramm Gewerbegebiete (www.atenekom.eu). Dieses Sonderprogramm hat das Ziel, einen effektiven und technologieneutralen Breitbandausbau zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in unterversorgten Gewerbe- und Industriegebieten sowie Häfen zu unterstützen. Gefördert wird der Ausbau des Glasfasernetzes mit Übertragungsgeschwindigkeiten von 1 Gbit/s symmetrisch (d. h. im Up- und Download gleichermaßen).
Ausbaustatus
Nach heutigem Stand sieht die Grobplanung für die weiteren Gewerbegebiete folgende Reihenfolge vor:
2022: Nienberge (Los 1: NDIX): Ausbau abgeschlossen.
2023: , Weseler Straße (Los 6: Vodafone), Amelsbüren/Hiltrup (Los 7: NDIX), Siemensstraße/Höltenweg (Los 9: Vodafone): Ausbau abgeschlossen.
2024: Coerde/Gelmer (Los 4: NDIX).
Beachten Sie bitte, dass es in der Reihenfolge und Zeiten des Ausbaus, auch kurzfristig, zu Verschiebungen kommen kann. Denn günstige Baugelegenheiten – z. B. durch sich zwischenzeitlich ergebende Straßen- oder Kanalarbeiten – ergreifen wir, wenn sie sich bieten.
Ihre Adresse ist aufgeführt?
Dann laden Sie schon jetzt die Nutzungsvereinbarung herunter und senden diese mit der Unterschrift des Hauseigentümers an die NDIX zurück. Sie ist Voraussetzung dafür, dass in Ihrem Gebäude ein Netzanschluss gebaut werden darf. Denn damit räumt der Eigentümer unter anderem das Recht ein, Kabel auf seinem Grundstück zu verlegen und eine Kabeleinführung ins Gebäude zu erstellen. Die Vereinbarung regelt auch, dass etwaige Beschädigungen durch die Arbeiten von dem Netzanbieter wieder behoben werden.
NDIX: www.gigabitcitymuenster.de/gee
Vodafone: Vermarktung in den Gebieten Los 6 und Los 9 beendet. Kostenloser Hausanschluss nicht mehr möglich.
Aktueller Versorgungsstand / Künftige Baumaßnahmen und Planungen der TK-Unternehmen
In der Stadt Münster sind 40 Flächen als Gewerbegebiete definiert. Gewerbegebiete müssen im wirksamen Flächennutzungsplan als „gewerbliche Baufläche“, „Gewerbegebiet“, „Industriegebiet“ oder „Sondergebiet Hafen“ ausgewiesen sein. Die Versorgungsanalysen im Rahmen des Bundesförderantrags 2018 und der Unternehmensabfragen durch den Breitbandkoordinator und der Wirtschaftsförderung Münster im Mai 2019 haben ergeben, dass im Stadtgebiet drei Gewerbegebiete (<10%) bereits ausreichend versorgt und 37 Gewerbegebiete förderfähig sind. In den 37 Gewerbegebieten liegen circa 1.300 Gewerbeadressen, die im Rahmen der Förderung mindestens „homes passed“ (Glasfaser bis zur Grundstücksgrenze) versorgt werden können.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass ein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch die Telekommunikationsanbieter nur mühsam vorankommt. Viele Gewerbegebiete werden bei den Planungen der Netzanbieter aus wirtschaftlichen Gründen überhaupt nicht berücksichtigt. Damit kann das vorgegebene Ziel der Bundesregierung, die Gewerbe- und Industriegebiete mit einer nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Infrastruktur zu versorgen, nur durch Inanspruchnahme von Fördergeldern erreicht werden.
Zur Erreichung einer flächendeckenden Gigabit-Versorgung der Gewerbegebiete entstehen Kosten in Höhe von circa 10 Millionen Euro. Aufgrund der Kofinanzierung von Bund (50%) und Land (40%) verbleibt ein von der Stadt Münster zu tragender Eigenfinanzierungsanteil von circa 1 Millionen Euro (10%).
Das Unternehmen Vodafone GmbH und die Bietergemeinschaft PCIF Münster S.à.r.l., German-Fiber-Solution GmbH & Co. KG, Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V haben den Zuschlag für den Ausbau der 37 Gewerbegebiete erhalten. Die Vodafone GmbH erhält den Zuschlag für die Lose 6 und 9 (Gewerbegebiete Weseler Straße, Siemenstraße/Höltenweg). Die Lose 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 10 (Gewerbegebiete Nienberge, Kinderhaus/Coerde, Albachten/Roxel, Amelsbüren/Hiltrup, Hafen, Gremmendorf/Wolbeck/Angelmodde) wurden an die deutsch-niederländische Bietergemeinschaft vergeben.