Förderprogramm Ausbau grauer Flecken
Grundlage für die schrittweise Ausgestaltung der digitalen Gesellschaft sind leistungsfähige Gigabitnetze, die allen Bürgern und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen müssen. Um den Ausbau eben dieser Netze voranzutreiben, hat die Bundesregierung in der Gigabitstrategie den flächendeckenden Ausbau mit Glasfasernetzen bis in Haus bis 2030 für Deutschland definiert. Die Bundesregierung fördert deutschlandweit den Ausbau von Glasfasernetzen in den Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist. Am 31. März 2023 ist die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland in Kraft getreten (Gigabit-RL 2.0). Damit wird der Ausbau mit ultraschnellem Internet nun überall dort unterstützt, wo derzeit noch keine Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download möglich ist.
Epcan GmbH erhält den Zuschlag für den Ausbau
Die Stadt Münster hat im Markterkundungsverfahren Ende 2023 überprüft, welche Adressen in den kommenden Jahren nicht eigenwirtschaftlich mit Gigabit-Geschwindigkeiten versorgt werden. Rund 1.300 Adressen in Münster wurden identifiziert, die vorrangig in Randlagen und an den Stadtteilgrenzen liegen. Diese Gebiete wurden von Telekommunikationsunternehmen aufgrund wirtschaftlicher Faktoren bislang nicht ausgebaut und haben ohne Förderung keine kurzfristige Perspektive auf eine leistungsfähige Glasfaseranbindung. Um diese Versorgungslücke zu schließen, wurde im Sommer 2024 ein europaweites Ausschreibungsverfahren gestartet. Ziel war es, einen geeigneten Telekommunikationsanbieter zu finden, der den geförderten Glasfaserausbau umsetzt. Im März 2025 konnte das Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Den Zuschlag erhielt das Unternehmen epcan GmbH, das mit seinem Angebot die höchste Wertungspunktzahl erzielte und damit als wirtschaftlichster Anbieter aus dem Vergabeverfahren hervorging.
Nächsten Schritte
Der vorbehaltliche Zuschlag wurde im März 2025 erteilt, abhängig von der endgültigen Bewilligung der Fördermittel durch Bund und Land NRW. Der Investitionskostenzuschuss inklusive eines Absicherungsbetrags für zusätzliche/neue Adressen beläuft sich auf rund 12.2 Millionen Euro. Anders als bei den vorherigen Förderprogrammen liegt der Eigenfinanzierungsanteil der Stadt Münster bei 20 Prozent. Bevor die Bauarbeiten (vrs. 3./4. Quartal 2025) beginnen können, sind weitere Schritte notwendig:
- Konkretisierung der Förderanträge: Die Stadt Münster arbeitet gemeinsam mit den Fördermittelgebern an der finalen Abstimmung und Einreichung der Anträge.
- Abstimmungsgespräche mit Ämtern: Um eine reibungslose Umsetzung sicherzustellen, erfolgen enge Abstimmungen mit den zuständigen Fachämtern.
- Detailplanung des Ausbaus: Gemeinsam mit dem Netzbetreiber werden Bauzeiten, Trassenverläufe und technische Details finalisiert.