Aktuelle Aufbrüche zum Aufbau von TK-Infrastrukturlinien
Aktuell engagieren sich mehrere Telekommunikationsunternehmen aktiv beim Ausbau des Glasfasernetzes in der Stadt Münster. Im Rahmen dieser Initiativen hat die Stadt Münster gemäß des Telekommunikationsgesetzes (TKG) § 125 wegerechtliche Aufbruchgenehmigungen erteilt. Um künftige Störungen im Straßenverkehr zu minimieren und den Anwohnerinnen und Anwohnern weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, veröffentlichen wir ab sofort alle bereits erteilten wegerechtlichen Aufbruchgenehmigungen an dieser Stelle.
Telekommunikationsunternehmen, die interessiert sind, haben hier die Möglichkeit, sich an der Mitverlegung von TK-Infrastrukturlinien zu beteiligen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, den entsprechenden Ansprechpartner des ausbauenden Telekommunikationsunternehmens zu vermitteln: tebel@citeq.de.