Mobilfunkkoordinator

Prinzipalmarkt, Münster

Mobilfunk in Münster

 
Symbolbild Technik

Mobilfunk in Münster

 

Die Mobilfunkkoordination

Ziel der Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren ist es, den gesamten Kreis einschließlich der kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte bei der Umsetzung des Ausbaus mit flächendeckenden Mobilfunknetzen in allen Belangen zu unterstützen und als zentraler Ansprechpartner für Mobilfunkfragen zur Verfügung zu stehen.

Für eine flächendeckende, zukunftsfähige Mobilfunkversorgung für Nordrhein-Westfalen
Die Förderung der Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren erfolgt auf Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte zur Förderung von Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau von Mobilfunknetzen“ vom 28. November 2022. Die Stelle der Mobilfunkkoordination wird aus dem Mobilfunkpakt des Landes NRW finanziert. Ihre Aufgabe besteht unter anderem darin:

  • Die Vermittlung zwischen Kommunen, Politik und Bürgern
  • Die Etablierung als Schnittstelle zu Mobilfunknetzbetreibern und Funkmastbetreibern (sogenannte Tower Companies)
  • Die Unterstützung der Betreiber, insbesondere bei der Standortsuche

Zukünftige Herausforderung
Die kommende Herausforderung besteht nicht nur darin, Gebiete ohne Mobilfunkabdeckung (sog. "weiße Flecken") und Gebiete mit eingeschränkter Abdeckung ("graue Flecken") zu identifizieren. Vielmehr geht es darum, die Mobilfunkversorgung zu verbessern und auszubauen. Dies bedeutet, dass die Mobilfunkanbieter ihre Kapazitäten stetig erhöhen müssen, um dem wachsenden Bedarf an Datenvolumen gerecht zu werden.

Statistiken zum Mobilfunk in Münster

In Münster werden ca. 268 Mobilfunkstandorte von einem oder mehreren Netzbetreibern betrieben. Diese setzen sich aus 4G/LTE, DSS 5G (sogenannte Dynamic-Spectrum-Sharing-Antennen) und 5G Antennen zusammen.

Die Flächenversorgung im Stadtgebiet Münster. Dabei ist zu beachten, dass bei dieser Kennzahl mindestens ein Mobilfunkanbieter Empfang bietet.

Die Mobilfunkversorgung im Stadtgebiet Münster in Zahlen:

  • 4G/LTE Versorgung: 99,88 %
  • 5G Versorgung: 99,51 %

Mobilfunkstudie Münsterland

Die vier Münsterlandkreise sowie die Stadt Münster haben sich dazu entschlossen, eine Aufklärungskampagne zur Versorgungslage und zu Verbesserungsmöglichkeiten für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe in der Region zu starten. Zum einen geht es um Maßnahmen, die auf Kundenseite möglich sind, um zu einer besseren Versorgung zu kommen. Hauptadressaten werden aber insbesondere auch die Mobilfunkanbieter sein. Federführend wird das Projekt vom Kreis Steinfurt betreut, der hierfür erfolgreich einen Förderantrag beim Land NRW gestellt hat.

Aufklärungskampagne zu den Engpassfaktoren im Münsterland

Errichtung neuer Mobilfunkstandorte in der Stadt Münster

Im Jahr 2013 wurde die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder-26.BimSchV) überarbeitet und die Beteiligung der Kommunen in § 7a gesetzlich festgeschrieben. Demnach muss die Kommune bei der Errichtung von neuen Mobilfunkstandorten gehört werden. Die Kommune erhält dabei rechtzeitig die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den geplanten Mobilfunkstandorten abzugeben, die der Mobilfunkbetreiber dann bei der Einrichtung des Mobilfunkstandortes berücksichtigen muss. Ziel der Mobilfunk-vereinbarung und des § 7a der 26. BImSchV ist es also, eine einvernehmliche Lösung bei der Planung von Standorten für Mobilfunkanlagen zu erreichen. Dabei sind neben den kommunalen Belangen ebenso die Vorschläge der Mobilfunkbetreiber zu berücksichtigen. Besteht ein Konsens zwischen den Mobilfunkbetreibern und den Kommunen, ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Betrieb einer Sendeanlage in Form einer sogenannten Standortbescheinigung. Für Standorte von Funkanlagen mit mindestens 10 Watt EIRP (äquivalente isotrope Strahlungsleistung) muss von der BNetzA eine Standortbescheinigung ausgestellt werden, bevor die Anlage errichtet und betrieben werden darf. In der Standortbescheinigung werden Sicherheitsabstände ausgewiesen. Der Betreiber muss dafür Sorge tragen, dass sich keine Unbefugten in diesem Bereich aufhalten können.

Was bedeutet Strahlung – was sind elektromagnetische Felder?

Die in Deutschland geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Felder verursacht durch Mobilfunkstrahlung sind in der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) festgelegt. Die Verordnung gilt für ortsfeste Anlagen, die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 300 Gigahertz erzeugen. Der menschliche Körper nimmt hochfrequente elektromagnetische Felder in Abhängigkeit von der Frequenz in unterschiedlichem Maße auf. Deshalb sind die Grenzwerte in der 26. BImSchV frequenzabhängig. Alle bestehenden Grenzwerte gelten sowohl für die älteren Mobilfunktechnologien GSM, UMTS, LTE als auch für die neue 5G-Technologie. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft geht vom Mobilfunk innerhalb der gültigen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen und bei Einhalten der Anforderungen im Bereich Produktsicherheit für Mobiltelefone keine Gefahr für die Gesundheit aus. Viele internationale und nationale Studien haben unterhalb der Grenzwerte keine schädlichen Wirkungen gefunden. Die Grenzwerte schützen auch besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen wie kranke Menschen oder Kinder.

 

Wer betreibt ein Mobilfunknetz?

In Deutschland gibt es derzeit drei Mobilfunk-Netzbetreiber: Telekom, Vodafone und Telefónica. Die restlichen Anbieter (z.B. klarmobil, Aldi Talk, otelo) nutzen eines der drei bestehenden Netze. Für den 5G-Bereich kommt zukünftig der Netzbetreiber 1&1 Drillisch hinzu. Jeder der drei derzeitigen Betreiber verwendet in seinem Netz vier unterschiedliche Mobilfunkstandards (2G/GSM, 3G/UMTS, 4G/LTE und 5G). Allerdings wird das 3G bzw. UMTS-Netz bis Ende 2021 vollständig abgeschaltet, um die Frequenzen für 4G und 5G zu nutzen.

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Daniel Schlemermeyer

Mobilfunkkoordinator Stadt Münster

Scheibenstraße 109
48153 Münster
+49 251 / 492-1506
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