
Deutschland spricht über 5G
Eine leistungsfähige, stabile und flächendeckend verfügbare Mobilfunkversorgung ist ein wichtiger Faktor bei der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und folglich ausschlaggebend für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Stadt Münster. Nachdem der bisherige Mobilfunkstandard 4G durch eine immer intensivere Nutzung zunehmend an seine Grenzen stößt, ist jetzt 5G eine Schlüsseltechnologie für den digitalen Wandel. Insbesondere im Bereich der industriellen Produktion, aber auch für die Mobilität, die Landwirtschaft, die Gesundheitsversorgung, die Energieversorgung und viele andere Lebensbereiche eröffnet der Mobilfunkstandard 5G neue Chancen und Möglichkeiten. Alle bereits für UMTS und LTE verfügbaren Frequenzbereiche zwischen 700 Megahertz und 2,6 Gigahertz (GHz) könnten auch für 5G genutzt werden. Aufgrund der zukünftig hohen Bandbreiten müssen noch weitere, höhere Frequenzbänder für diese Anwendungen zur Verfügung gestellt werden. Daher wurde im Jahr 2019 das Frequenzband von 3,4 bis 3,7 GHz für bundesweite Nutzungen durch öffentliche und private Mobilfunknetze versteigert. Seitdem wird auch dieses Frequenzband für den 5G-Standard verwendet.
Statistiken zum Mobilfunk in Münster
- In Münster werden 256 Mobilfunkstandorte von einem oder mehreren Netzbetreibern betrieben. Es sind sowohl reine 4G-Antennen, als auch sogenannte Dynamic-Spectrum-Sharing-Antennen (DSS) in Betrieb. DSS ist eine neue Antennen-Technologie, die erstmals die parallele Nutzung von 4G und 5G im gleichen Frequenzband ermöglicht.
- Bislang wurden 5 reine 5G Mobilfunkantennen in Betrieb genommen.
- 43 Small Cells (Funkzellen, die nur einen kleinen Bereich abdecken) wurden vorrangig im Innenstadtbereich installiert.
- Die Mobilfunkversorgung im Stadtgebiet Münster in Zahlen:
- 4G/LTE Versorgung: 99,4 %
- 5G Versorgung: 92,7 %

In Münster wurden bereits die ersten 5G-Netze in Betrieb genommen. Dies wurde durch das sog. Dynamic Spectrum Sharing ermöglicht. Dabei wird eine neue Antennen-Technologie verwendet, die die parallele Nutzung von LTE und 5G im gleichen Frequenzband ermöglicht. Die Antenne erkennt selbstständig, welches Netz der Nutzer benötigt und sendet je nach Bedarf im LTE- oder im 5G-Netz. Zur Einführung dieser Möglichkeit der 5G-Nutzung war ein Software Update für die bereits bestehenden Sendeanlagen erforderlich. Hierfür wird das Frequenzband verwendet, welches in der Vergangenheit für UMTS genutzt wurde. Allerdings handelt es sich dabei um eine abgeschwächte Form von 5G. Hohe Bandbreiten und geringe Latenzzeiten, die 5G auf 3.600 MHz bietet, sind auf den UMTS Frequenzband nicht möglich. Eine zusätzliche Standortbescheinigung von der BNetzA und eine kommunale Abstimmung ist für das Dynamic Spectrum Sharing daher nicht erforderlich.
Mobilfunkstudie Münsterland
Die vier Münsterlandkreise sowie die Stadt Münster haben sich dazu entschlossen, eine Aufklärungskampagne zur Versorgungslage und zu Verbesserungsmöglichkeiten für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe in der Region zu starten. Zum einen geht es um Maßnahmen, die auf Kundenseite möglich sind, um zu einer besseren Versorgung zu kommen. Hauptadressaten werden aber insbesondere auch die Mobilfunkanbieter sein. Federführend wird das Projekt vom Kreis Steinfurt betreut, der hierfür erfolgreich einen Förderantrag beim Land NRW gestellt hat.

Errichtung neuer Mobilfunkstandorte in der Stadt Münster
Im Jahr 2013 wurde die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder-26.BimSchV) überarbeitet und die Beteiligung der Kommunen in § 7a gesetzlich festgeschrieben. Demnach muss die Kommune bei der Errichtung von neuen Mobilfunkstandorten gehört werden. Die Kommune erhält dabei rechtzeitig die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den geplanten Mobilfunkstandorten abzugeben, die der Mobilfunkbetreiber dann bei der Einrichtung des Mobilfunkstandortes berücksichtigen muss. Ziel der Mobilfunk-vereinbarung und des § 7a der 26. BImSchV ist es also, eine einvernehmliche Lösung bei der Planung von Standorten für Mobilfunkanlagen zu erreichen. Dabei sind neben den kommunalen Belangen ebenso die Vorschläge der Mobilfunkbetreiber zu berücksichtigen. Besteht ein Konsens zwischen den Mobilfunkbetreibern und den Kommunen, ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Betrieb einer Sendeanlage in Form einer sogenannten Standortbescheinigung. Für Standorte von Funkanlagen mit mindestens 10 Watt EIRP (äquivalente isotrope Strahlungsleistung) muss von der BNetzA eine Standortbescheinigung ausgestellt werden, bevor die Anlage errichtet und betrieben werden darf. In der Standortbescheinigung werden Sicherheitsabstände ausgewiesen. Der Betreiber muss dafür Sorge tragen, dass sich keine Unbefugten in diesem Bereich aufhalten können.
Was bedeutet Strahlung – was sind elektromagnetische Felder?
Die in Deutschland geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Felder verursacht durch Mobilfunkstrahlung sind in der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) festgelegt. Die Verordnung gilt für ortsfeste Anlagen, die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 300 Gigahertz erzeugen. Der menschliche Körper nimmt hochfrequente elektromagnetische Felder in Abhängigkeit von der Frequenz in unterschiedlichem Maße auf. Deshalb sind die Grenzwerte in der 26. BImSchV frequenzabhängig. Alle bestehenden Grenzwerte gelten sowohl für die älteren Mobilfunktechnologien GSM, UMTS, LTE als auch für die neue 5G-Technologie. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft geht vom Mobilfunk innerhalb der gültigen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen und bei Einhalten der Anforderungen im Bereich Produktsicherheit für Mobiltelefone keine Gefahr für die Gesundheit aus. Viele internationale und nationale Studien haben unterhalb der Grenzwerte keine schädlichen Wirkungen gefunden. Die Grenzwerte schützen auch besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen wie kranke Menschen oder Kinder.
Wer betreibt ein Mobilfunknetz?
In Deutschland gibt es derzeit drei Mobilfunk-Netzbetreiber: Telekom, Vodafone und Telefónica. Die restlichen Anbieter (z.B. klarmobil, Aldi Talk, otelo) nutzen eines der drei bestehenden Netze. Für den 5G-Bereich kommt zukünftig der Netzbetreiber 1&1 Drillisch hinzu. Jeder der drei derzeitigen Betreiber verwendet in seinem Netz vier unterschiedliche Mobilfunkstandards (2G/GSM, 3G/UMTS, 4G/LTE und 5G). Allerdings wird das 3G bzw. UMTS-Netz bis Ende 2021 vollständig abgeschaltet, um die Frequenzen für 4G und 5G zu nutzen.